Soziale Gruppenarbeit (SGA)
- Individualhilfeplan gem. § 36 KJHG für jede/n Teilnehmer*in
- etwa 4-8 Kinder oder Jugendliche in der Gruppe
- Schwerpunkt bilden gruppenpädagogische Techniken bzw. soziales Lernen in einer Gemeinschaft
- Soziale Entwicklung fördern
- Stärkung von sozialen Kompetenzen, Gruppenfähigkeit und des Selbstwertgefühls
- Aktivierung der individuellen Fähigkeiten
- festgelegte wöchentliche Gruppenstunden
- Teilnahme unterliegt einer verbindlichen Verpflichtung
- Finanzierung erfolgt über Fachleistungsstunden